Soziale Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG): Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV
Um sicher zu stellen, dass Beeinträchtigungen bundesweit einheitlich
Bewertet werde, gibt es Begutachtungs-Richtlinien.
Diese Richtlinie heißt „Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 u. 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes
(Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV) vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2412), zuletzt geändert durch
Artikel 1 der Verordnung vom 11. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2122)
Die Versorgungsmedizin-Verordnung ordnet bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen einen entsprechenden Grad der Schädigung (GdS) zu.
Evaluation der Traumaambulanzen in NRW
Der vorliegende Projektbericht ist die Zusammenfassung verschiedener Arbeits-stränge:
Ursprüngliche Antriebsfeder war 2006 der Wille des Ministeriums für Arbeit, Gesund-heit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS), sein innovatives Projekt der Vertragsabschlüsse zwischen Versorgungsverwaltung und kompetenten Anbie-tern von Traumaambulanzen einer wissenschaftlichen Überprüfung zu unterziehen. Initial wurde die Projektleitung angesiedelt im damaligen Landesversorgungsamt, Abteilung 10 der Bezirksregierung Münster.