Finanzielle Leistungen
Beschädigte Personen können im Rahmen der Sozialen Entschädigung finanzielle Leistungen erhalten, um ihre wirtschaftliche Versorgung zu sichern. Auch Hinterbliebene können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Leistungen erhalten.
Finanzielle Leistungen für Beschädigte
Grundrente
Die Grundrente dient dem Ausgleich der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung. Die Höhe der Grundrente ist nicht vom Einkommen abhängig. Sie richtet sich nach dem Grad der Schädigung (GdS). Schwerbeschädigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine erhöhte Grundrente.
Berufsschadensausgleich
Personen, die durch eine Schädigung beruflich so beeinträchtigt sind, dass ihr Einkommen gemindert ist, können einen finanziellen Ausgleich erhalten. Um die Höhe des notwendigen Ausgleichs ermitteln zu können, wir das tatsächliche Einkommen des Betroffenen mit dem Einkommen verglichen, das er ohne die Schädigungsfolgen erzielt hätte. Dies gilt auch nach Ausscheiden aus dem Arbeitsleben und dem Bezug einer Altersrente.
Ausgleichsrente
Ausgleichsrente können Schwerbeschädigte erhalten, wenn sie eine Erwerbstätigkeit nicht oder nur noch eingeschränkt ausüben können. Das kann zum Beispiel wegen ihres allgemeinen Gesundheitszustandes oder ihres hohen Alters der Fall sein.
Diese Leistung dient zur Sicherstellung der angemessenen wirtschaftlichen Lebensführung und wird unter Anrechnung des vorhandenen Einkommens ermittelt.
Ehegattenzuschlag und Kinderzuschlag
Unter denselben Voraussetzungen wie bei der Ausgleichsrente erhalten Schwerbeschädigte für ihre Ehegatten einen Ehegattenzuschlag. Einkünfte werden nach Abzug eines Freibetrages darauf angerechnet. Außerdem erhalten Schwerbeschädigte für jedes Kind, für das kein Anspruch auf Kindergeld besteht, einen Kinderzuschlag.
Pflegezulage
Beschädigte, die wegen der anerkannten Schädigungsfolgen pflegebedürftig sind, erhalten eine pauschale Pflegezulage. Die Höhe der Pflegezulage ist in sechs Stufen gestaffelt und richtet sich nach dem Umfang der notwendigen Pflege.
Übernahme der Kosten bei vollstationärer Heimpflege
Wenn die Pflege eines Empfängers oder einer Empfängerin einer Pflegezulage zu Hause nicht mehr sichergestellt ist und die betroffene Person in einer Einrichtung gepflegt werden muss, können die Kosten der vollstationären Heim-Pflege und die Pflegeaufwendungen mindestens nach dem Pflegegrad 2 des Pflegeversicherungsgesetzes übernommen werden.
Finanzielle Leistungen für Hinterbliebene
Grundrente
Witwen und Witwer, Lebenspartner und -partnerinnen und Waisen von Beschädigten, die an den Folgen der Schädigung verstorben sind, haben einen Anspruch auf eine Grundrente. Zweck der Grundrente ist es, die wirtschaftlichen Folgen des Verlustes zu lindern. In besonderen Einzelfällen kann ein Anspruch auf Grundrente auch bestehen, wenn die beschädigte Person nicht an den Folgen der Schädigung verstorben ist. Die Höhe der Grundrente ist nicht vom Einkommen abhängig.
Schadensausgleich
Witwen und Witwer, Lebenspartner und –partnerinnen erhalten einen Schadensausgleich, wenn ihr Einkommen einschließlich der Rentenleistung nach dem Bundesversorgungsgesetz geringer ist als die Hälfte des individuell ermittelten Vergleichseinkommens.
Ausgleichsrente
Witwen und Witwer, Lebenspartner und -partnerinnen können eine Ausgleichsrente erhalten, wenn sie
- in ihrer Erwerbstätigkeit gesundheitlich beeinträchtigt sind oder
- das 45. Lebensjahr vollendet haben oder
- für ein Kind sorgen müssen.
Auch Waisen können Anspruch auf eine Ausgleichsrente haben. Einkünfte werden teilweise auf die Ausgleichsrente angerechnet.
Elternrente
Eltern können eine Elternrente erhalten, wenn Beschädigte an den gesundheitlichen Folgen der Schädigung verstorben sind. Das vorhandene Einkommen wird auf diese Rente angerechnet.
Fürsorgeleistungen
Die Fürsorgeleistungen ergänzen die finanziellen Leistungen um besondere Hilfen im Einzelfall. Sie bieten Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen.
Heil- und Krankenbehandlung
Geschädigte haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Heilbehandlung ihrer anerkannten Schädigungsfolgen. Die Heil- und Krankenbehandlung umfasst verschiedene Geld- und Sachleistungen.