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Orthopädische Versorgung

Unter orthopädischer Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz versteht man die Ausstattung, Instandhaltung und den Ersatz von Hilfsmitteln und deren Zubehör sowie die Ausbildung in ihrem Gebrauch. Zu den Hilfsmitteln, die als Sachleistung erbracht werden können, gehören:

  • Körperersatzstücke
  • orthopädische Hilfsmittel
  • andere Hilfsmittel
  • Blindenführhunde


Ferner umfasst die orthopädische Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz noch die Gewährung von Ersatzleistungen, die durch Geldleistungen finanzielle Nachteile durch Körperschäden ausgleichen sollen. Hierzu gehören insbesondere Zuschüsse zum Kauf oder zum Umbau von Motorfahrzeugen.