Das LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht
Opfer von Gewalttaten, Kriegsopfer, Menschen, die durch eine Impfung geschädigt wurden. Dies sind nur einige Beispiele von Personenkreisen, die einen Anspruch auf Leistungen beim LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht geltend machen können. Auch Hinterbliebene von betroffenen Personen können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Leistungen erhalten.
Die Leistungen sollen Betroffene für die gesundheitliche Beeinträchtigung entschädigen. Sie werden "Soziale Entschädigung" genannt, da die Allgemeinheit für den Schaden des Einzelnen aufkommt. Diese Aufgabe übernimmt in Westfalen-Lippe der LWL. Um alle Aufgaben des Sozialen Entschädigungsrechts kümmert sich also der LWL und koordiniert aus einer Hand.
Die Hilfen umfassen Leistungen, die dazu dienen, die Gesundheit der Betroffenen zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen sowie den entstandenen Schaden durch eine angemessene wirtschaftliche Versorgung zu entschädigen. Insbesondere nach einer Straftat kann es erforderlich sein, die Hilfe sehr schnell zu leisten.
Das LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts. Sie erhalten persönliche Beratung, praktische Hilfen und finanzielle Unterstützung. Wenn Sie sich in einer sehr schwierigen Lebenslage befinden, helfen unsere Expertinnen und Experten auch direkt vor Ort.
Angebote der Schnellen Hilfe
Traumaambulanzen
Opfer von Gewalttaten mit psychischen Problemen können in Kliniken mit speziellen Traumaambulanzen schnell Hilfe erhalten. Auch Zeug:innen von Gewalttaten können dort von Ärztinnen und Ärzten sowie Psycholog:innen beraten und behandelt werden.
Fallkoordination
Beim LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht arbeitet ein Team von Fallkoordinator:innen, das über die möglichen Ansprüche nach dem Opferentschädigungsrecht und den individuellen Hilfebedarf bei besonders akuten Einzelfällen informiert.
Beratungstelefon
Das LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht hat ein kostenloses Beratungstelefon für Opfer einer Gewalttat und ihre Angehörigen eingerichtet.
Leistungen der Sozialen Entschädigung
Corona-Entschädigungen
Durch das Coronavirus sind viele Menschen in Westfalen-Lippe vom Infektionsschutzgesetz betroffen. Das Gesetz regelt die Entschädigung von Verdienstausfällen, die aufgrund des Infektionsschutzes entstanden sind.
Der LWL entschädigt in Fällen, in denen das Infektionsschutzgesetz greift. Der LWL entschädigt bei Verdienstausfällen im Zusammenhang mit einer durch die zuständige Behörde angeordneten Quarantäne. Der LWL entschädigt auch bei Verdienstausfällen, die durch ein behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot entstanden sind. Mittlerweile ist gesetzlich geregelt, dass auch für Verdienstausfälle, die durch die Betreuung von Kindern entstanden sind, entschädigt wird. Auch hierfür ist der LWL zuständig.
Adresse
LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht
Von-Vincke-Str. 23-25
48143 Münster
Telefon
0251 591-01
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08.30 - 12.30 Uhr und
14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.30 Uhr
Anfahrt
Das LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht befindet sich in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofes.
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