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www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de | Soziales Entschädigungsrecht - LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht - 17.02.2019 URL: https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/soz_entschaedigungsrecht/
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LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht

Opfer einer Gewalttat,
Kriegsopfer
Menschen, die durch eine Impfung geschädigt wurden,

haben Anspruch auf Hilfe und Unterstützung durch die öffentliche Hand. Diese Aufgabe übernimmt in Westfalen – Lippe der LWL.

Seine Hilfen umfassen alle Leistungen, um die Gesundheit der Betroffenen zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen. Insbesondere nach einer Straftat kann es erforderlich sein, die Hilfe sehr schnell zu leisten.

Der LWL trägt zudem zu einer angemessenen wirtschaftlichen Versorgung und damit zu einer Verbesserung der persönlichen Lebenssituation bei. Ansprüche haben auch Hinterbliebene und Familienangehörige der Opfer.

Beim LWL kümmert sich eine Stelle, das LWL - Amt für Soziales Entschädigungsrecht um alle Ansprüche auf Versorgung und Fürsorge der Opfer und ihrer Angehörigen. Die bisherige Trennung zwischen Versorgungsamt und Hauptfürsorgestelle wurde aufgegeben. Alle Aufgaben und Dienstleistungen des Sozialen Entschädigungsrechts werden seitdem koordiniert aus einer Hand wahrgenommen.

Das LWL-Amt hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts. Sie erhalten persönliche Beratung, praktische Hilfen und finanzielle Unterstützung. Wenn Sie sich in einer sehr schwierigen Lebenslage befinden, helfen unsere Expertinnen und Experten direkt vor Ort.

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LWL- Amt für Soziales Entschädigungsrecht

Soziales Entschädigungsrecht

Seit dem 01. Januar 2008 hat das LWL-Versorgungsamt Westfalen von den ehemaligen Versorgungsämtern Münster, Soest, Dortmund, Bielefeld und Gelsenkirchen die Aufgaben des Sozialen Entschädigungsrechts zentral in Münster übernommen.

Wer Gesundheitsschäden erlitten hat, kann dafür unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Leistungen erhalten. Diese Leistungen sollen Betroffene für die gesundheitliche Beeinträchtigungen entschädigen. Sie werden "Soziale Entschädigung" genannt, da die Allgemeinheit für den Schaden des Einzelnen aufkommt.

Es handelt sich hierbei um Leistungen, die notwendig sind, um
• die Gesundheit der Betroffenen zu erhalten, zu bessern oder wiederherzustellen,
• Betroffene angemessen wirtschaftlich zu versorgen,
• Hinterbliebene von Betroffenen zu versorgen, das sind Witwen, Witwer, Lebenspartner,  Waisen und Eltern.

Hierbei sichern verschiedene Renten und Leistungen die wirtschaftliche Versorgung.
Um sicher zu stellen, dass Beeinträchtigungen bundesweit einheitlich bewertet werden, gibt es Begutachtungs-Richtlinien.

Diese Richtlinien heißen „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“ (AHP).

Die Anhaltspunkte ordnen bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen einen entsprechenden Grad der Schädigungsfolgen (GdS) zu.
Unterschieden wird nach Personen, deren GdS weniger als 50 beträgt (=Beschädigte), und Personen, deren GdS 50 und mehr beträgt (=Schwerbeschädigte).

Anspruchsberechtigt sind Beschädigte, Schwerbeschädigte und deren Hinterbliebene (Witwen/Witwer, Lebenspartner, Waisen und Eltern).

Weitere Informationen, welche Leistungen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts gewährt werden, erhalten Sie unter: Leistungen.
 

LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht: 0251 / 591-01 
E-Mail:
ser@lwl.org

Kontakt zum LWL- Amt für Soziales Entschädigungsrecht

Tel: 0251 591-01
E-Mail: ser@lwl.org

Adresse:
Von-Vincke-Str. 23-25
48143 Münster

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
08.30 - 12.30 Uhr u.
14.00 - 15.30 Uhr

Freitag                        
08.30 - 12.30 Uhr
 

Organigramm

ist hier hinterlegt

LWL- Amt für Soziales Entschädigungsrecht

"Was wir machen, wer wir sind."

Das Faltblatt "Was wir machen, wer wir sind" gibt einen Überblick über die Leistungen und Aufgaben des LWL- Amt für Soziales Entschädigungsrecht.

Weiter zur Info:

Inklusion +

Hier finden Sie umfassende Erklärungen zum Thema Inklusion behinderter Menschen.

Wer ist für Sie zuständig?

Haben Sie Fragen zum Schwerbehindertenrecht oder zum Elterngeld?

Hier finden Sie die zuständige Stelle für Ihren Wohnort:

Neue Aufgabenträger

Möglichst selbstständig leben

Das LWL-Video zeigt den Alltag von Michelle Stracke, die nicht mehr sehen kann, seitdem sie zwei Jahre alt ist. Ihr passierte etwas, was höchst selten vorkommt: Nach einer Standardimpfung gegen Hepatitis B erblindete sie. Die Erkrankung des Sehnervs wurde nach vielen Untersuchungen als Impfschaden anerkannt.

Zum Film

© Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
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