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Das LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht

Opfer von Gewalttaten, Kriegsopfer, Menschen, die durch eine Impfung geschädigt wurden. Dies sind nur einige Beispiele von Personenkreisen, die einen Anspruch auf Leistungen beim LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht geltend machen können. Auch Hinterbliebene von betroffenen Personen können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Leistungen erhalten.

Die Leistungen sollen Betroffene für die gesundheitliche Beeinträchtigung entschädigen. Sie werden "Soziale Entschädigung" genannt, da die Allgemeinheit für den Schaden des Einzelnen aufkommt. Diese Aufgabe übernimmt in Westfalen-Lippe der LWL. Um alle Aufgaben des Sozialen Entschädigungsrechts kümmert sich also der LWL und koordiniert aus einer Hand.

Die Hilfen umfassen Leistungen, die dazu dienen, die Gesundheit der Betroffenen zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen sowie den entstandenen Schaden durch eine angemessene wirtschaftliche Versorgung zu entschädigen. Insbesondere nach einer Straftat kann es erforderlich sein, die Hilfe sehr schnell zu leisten.

Das LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts. Sie erhalten persönliche Beratung, praktische Hilfen und finanzielle Unterstützung. Wenn Sie sich in einer sehr schwierigen Lebenslage befinden, helfen unsere Expertinnen und Experten auch direkt vor Ort.

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Anträge und Antragsverfahren

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Tröstende Hände

Adresse

LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht

Von-Vincke-Str. 23-25

48143 Münster

E-Mail

Telefon

0251 591-01

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag

08.30 - 12.30 Uhr und
14.00 - 15.30 Uhr

 

Freitag                       

08.30 - 12.30 Uhr

Anfahrt

Das LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht befindet sich in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofes.

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