Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Die Verbrechensbekämpfung ist in Deutschland Aufgabe des Staates. Dieser ist dafür verantwortlich, seine Einwohner vor kriminellen Handlungen, insbesondere vor Gewalttaten, zu schützen.
Fällt jemand dennoch einer Gewalttat zum Opfer, besteht daher unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf staatliche Entschädigung. Deren Voraussetzungen sind im Opferentschädigungsgesetz (OEG) geregelt.
Eine Versorgung nach dem OEG (in Verbindung mit dem BVG) kommt in Betracht, wenn der Betroffene unverschuldet Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs geworden ist und dadurch einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat.
Ziel ist es, die körperliche und seelische Gesundheit soweit wie möglich wiederherzustellen, sodass die Betroffenen wieder vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dazu gehört unter anderem auch die Rückkehr ins Berufsleben zu ermöglichen beziehungsweise zu erleichtern.
Eine Versorgung können sowohl Beschädigte als auch deren Hinterbliebene beantragen. Dabei sind Hinterbliebene Witwen, Witwer, Lebenspartner, Waisen und Eltern.
Unter speziellen Voraussetzungen sind auch in Deutschland wohnende Ausländerinnen und Ausländer, ausländische Touristinnen und Touristen sowie Besucherinnen und Besucher einbezogen. Darüber hinaus erhalten auch Opfer von Gewalttaten im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkte Leistungen.
Sind Sie oder ein Angehöriger Opfer einer Gewalttat geworden und benötigen psychologische Hilfe? Hier finden Sie unsere Anlaufstellen für schnelle Hilfe.
Informationen zum Antragsverfahren sowie zu möglichen Leistungen finden Sie hier.
Anträge auf Opferentschädigung
Hinweis
Barrierefreiheit
Die Antragsvordrucke sind nicht barrierefrei. Wir sind momentan dabei, alle Anträge zu digitalisieren und barrierefrei anzubieten.
Unsere Anlaufstellen für Schnelle Hilfe
Traumaambulanzen
Opfer von Gewalttaten mit psychischen Problemen können in Kliniken mit speziellen Traumaambulanzen schnell Hilfe erhalten. Auch Zeug:innen von Gewalttaten können dort von Ärztinnen und Ärzten sowie Psycholog:innen beraten und behandelt werden.
Fallkoordination
Beim LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht arbeitet ein Team von Fallkoordinator:innen, das über die möglichen Ansprüche nach dem Opferentschädigungsrecht und den individuellen Hilfebedarf bei besonders akuten Einzelfällen informiert.
Beratungstelefon
Das LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht hat ein kostenloses Beratungstelefon für Opfer einer Gewalttat und ihre Angehörigen eingerichtet.