Kriegsopferentschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Menschen, die durch die Kriegsereignisse Gesundheitsschäden erlitten haben, können eine Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten. Betroffen sind Soldaten des zweiten Weltkrieges, aber auch Zivilpersonen, die durch Bombenangriffe, Flucht oder Vertreibung gesundheitliche Schäden erlitten haben, können Versorgung als Beschädigte beantragen.
Eine Versorgung können sowohl Beschädigte als auch deren Hinterbliebene beantragen. Dabei sind Hinterbliebene Witwen, Witwer, Lebenspartner, Waisen und Eltern.
Anträge für Kriegsopferversorgung
- Antrag auf Gewährung von Beschädigtenversorgung
- Antrag auf Neufeststellung von Beschädigtenversorgung
- Antrag auf Feststellung eines besonderen beruflichen Betroffenseins beziehungsweise auf Gewährung von Berufsschadensausgleich
- Antrag auf Gewährung von Witwen/Witwerversorgung oder Waisenversorgung
- Antrag auf Sterbegeld und/oder Bestattungsgeld
- Antrag auf Bestattungsgeld Witwen
Hinweis
Barrierefreiheit
Die Antragsvordrucke sind nicht barrierefrei. Wir sind momentan dabei, alle Anträge zu digitalisieren und barrierefrei anzubieten.