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Kriegsopferentschädigung

Menschen, die durch die Kriegsereignisse Gesundheitsschäden erlitten haben, können eine Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) bzw. ab dem 01.01.2024 nach dem Sozialgesetzbuch 14 (SGB XIV) erhalten. Betroffen sind Soldaten des zweiten Weltkrieges, aber auch Zivilpersonen, die durch Bombenangriffe, Flucht oder Vertreibung gesundheitliche Schäden erlitten haben, können Versorgung als Beschädigte beantragen.

Eine Versorgung können sowohl Beschädigte als auch deren Hinterbliebene beantragen. Dabei sind Hinterbliebene Witwen, Witwer, Lebenspartner, Waisen und Eltern.

Antragsvordruck